Das PflegeNotTelefon in Schleswig-Holstein ist ein Beratungs-, Krisen- und Beschwerdetelefon, welches unter der Telefonnummer 01802 49 48 47 mit 6 Cent pro Anruf erreicht werden kann. Rund um die Uhr stehen Ihnen erfahrene Mitarbeitende für persönliche Gespräche zur Verfügung und beraten vertraulich, anonym und kostenlos.
Das PflegeNotTelefon hilft, wenn die Pflege in Einrichtungen, Diensten oder in der Familie nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann und dient als zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Menschen, ihren An- und Zugehörigen, rechtlichen Betreuern, Bekannten, Nachbarn, Pflegekräften und andere an der Pflege interessierte Menschen in Notsituationen. Sollten Sie Unterstützung außerhalb von Schleswig-Holstein suchen, können Sie auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Krisentelefone Ihren zuständigen Ansprechpartner finden.
Im Rahmen unserer Arbeit übernehmen unterschiedliche Organisationen Teilaufgaben für das PflegeNotTelefon:
- Eine dezentrale Beratung durch die Pflegestützpunkte in Schleswig-Holstein und die Beratungsstelle Demenz und Pflege in Kiel
- Eine kostenlose sozialrechtliche Erstberatung durch den Sozialverband in Schleswig-Holstein (SOVD) jeweils Mittwochs in der Zeit von 15:00 – 18:00 Uhr
- Am 29.11.2023 ist die sozialrechtliche Erstberatung leider nicht verfügbar. Bitte melden Sie sich am 6. Dezember.
- In der Zeit vom 20. Dezember bis 3. Januar ist die sozialrechtliche Erstberatung leider nicht verfügbar. Die erste Beratung in 2024 findet am 10. Januar statt.
- Vielen Dank für Ihr Verständnis!
- Eine rund-um-die-Uhr-Beratung mit einer persönlichen 24 Stunden Präsenz durch die Stiftung Pflegebrücke
Das PflegeNotTelefon wird seit 1999 vom Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein finanziell gefördert und von der Arbeiterwohlfahrt, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. als Projekt für einen Unterstützerkreis von 40 Organisationen, Vereinen und Verbänden aus dem Pflege- und Gesundheitswesen koordiniert.
Das PflegeNotTelefon erfüllt die Kriterien eines landesweiten Krisentelefons im Rahmen des Gesetzes zur Stärkung von Selbstbestimmung und Schutz von Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung.(Selbstbestimmungsstärkungsgesetz – SbStG/Pflegegesetzbuch Schleswig-Holstein – Zweites Buch vom 17. Juli 2009).