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Illustration mit vielen Menschen, von denen eine hervorgehoben ist.

Wohn- und Pflegeformen

Wenn Menschen Hilfe im Alltag benötigen, beispielweise im Alter, ist das Pflegeheim nicht die einzige Wohnform, die infrage kommt. Wohn- und Pflegeformen sind sehr vielfältig. Die Koordinationsstelle für innovative Wohn-Pflege-Formen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf (KIWA) hat einige Wohnformen für pflegebedürftige Menschen zusammengetragen:

Anbieterorganisierte Pflege-WG

  • Gründung der Pflege-Wohngemeinschaft durch Träger von Pflegediensten, Kommunen oder Bürgervereinen
  • Betreiber entscheidet unter anderem über Gestaltung der Räumlichkeiten
  • Betreiber entscheidet, wer einziehen darf
  • Muss sich an bundes- und landesweite Vorschriften halten
  • Bewohner haben Wahlfreiheit bei der Auswahl der Dienstleister (§8SbStG)
  • Kontrolle durch staatliche Wohn- und Pflegeaufsicht

Selbstorganisierte Pflege-WG

  • Gründung der Pflege-Wohngemeinschaft durch Mieterinnen und Mieter selbst oder deren Angehörige
  • WG wird selbstbestimmt organisiert und verwaltet
  • WG entscheidet, wer einzieht
  • WG entscheidet, wie Räumlichkeiten und Alltag gestaltet werden
  • Wohn- und Pflegeaufsicht ist nicht zuständig

Ambulant betreutes Wohnen

  • Leben in der eigenen Wohnung (allein, zu zweit oder als Gemeinschaftshaushalt)
  • Individuell gebuchte professionelle Alltagsassistenz kommt für bestimmte Leistungen in die Wohnung

Betreutes Wohnen / Service-Wohnen

  • Wohnen in der eigenen Häuslichkeit
  • Servicepauschale für Betreuungsleistungen vor Ort
  • Pflegeleistungen durch ambulanten Dienst vor Ort möglich
  • Wenig Wahlfreiheit bezüglich der Dienstleistungsanbieter

Pflegeheim/Wohnpflegeheim

  • Stationäre Wohnform
  • Pflege steht im Vordergrund
  • Bewohnerinnen und Bewohner werden ganztägig von Pflegefachkräften gepflegt
  • Keine Wahlfreiheit bezüglich der Dienstleistungsanbieter

Mehr Informationen finden Sie auf KIWA