Wohn- und Pflegeformen
Wenn Menschen Hilfe im Alltag benötigen, beispielweise im Alter, ist das Pflegeheim nicht die einzige Wohnform, die infrage kommt. Wohn- und Pflegeformen sind sehr vielfältig. Die Koordinationsstelle für innovative Wohn-Pflege-Formen im Alter und für Menschen mit Assistenzbedarf (KIWA) hat einige Wohnformen für pflegebedürftige Menschen zusammengetragen:
Anbieterorganisierte Pflege-WG
- Gründung der Pflege-Wohngemeinschaft durch Träger von Pflegediensten, Kommunen oder Bürgervereinen
- Betreiber entscheidet unter anderem über Gestaltung der Räumlichkeiten
- Betreiber entscheidet, wer einziehen darf
- Muss sich an bundes- und landesweite Vorschriften halten
- Bewohner haben Wahlfreiheit bei der Auswahl der Dienstleister (§8SbStG)
- Kontrolle durch staatliche Wohn- und Pflegeaufsicht
Selbstorganisierte Pflege-WG
- Gründung der Pflege-Wohngemeinschaft durch Mieterinnen und Mieter selbst oder deren Angehörige
- WG wird selbstbestimmt organisiert und verwaltet
- WG entscheidet, wer einzieht
- WG entscheidet, wie Räumlichkeiten und Alltag gestaltet werden
- Wohn- und Pflegeaufsicht ist nicht zuständig
Ambulant betreutes Wohnen
- Leben in der eigenen Wohnung (allein, zu zweit oder als Gemeinschaftshaushalt)
- Individuell gebuchte professionelle Alltagsassistenz kommt für bestimmte Leistungen in die Wohnung
Betreutes Wohnen / Service-Wohnen
- Wohnen in der eigenen Häuslichkeit
- Servicepauschale für Betreuungsleistungen vor Ort
- Pflegeleistungen durch ambulanten Dienst vor Ort möglich
- Wenig Wahlfreiheit bezüglich der Dienstleistungsanbieter
Pflegeheim/Wohnpflegeheim
- Stationäre Wohnform
- Pflege steht im Vordergrund
- Bewohnerinnen und Bewohner werden ganztägig von Pflegefachkräften gepflegt
- Keine Wahlfreiheit bezüglich der Dienstleistungsanbieter
Mehr Informationen finden Sie auf KIWA