Gesetze

Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.

In Schleswig-Holstein ist zum 1. August 2009 ein Richtung weisendes Gesetz zur Stärkung von Rechten und zur Gewährleitung von Selbstbestimmung und Schutz der Pflegebedürftigen und der Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Das einstimmig vom Landtag beschlossene Gesetz hat zum Ziel:

  • mehr gesellschaftliche Öffnung der Pflege- und Behinderteneinrichtungen
  • eine verbraucherfreundlichere Angebotstransparenz zu gewährleisten
  • eine wirksamere Unterstützung der Betroffenen und ihrer Angehörigen durch bessere Information und Beratung zur Bewältigung ihrer Lebenssituation,
  • differenziert nach Grad der persönlichen Abhängigkeit einen besseren Schutz
    durch ein Ineinandergreifen von gesellschaftlicher und staatlicher Kontrolle zu
    gewährleisten.

Die gesetzliche Verknüpfung der Instrumentarien bedeutete mehr Selbstständigkeit und mehr Selbstbestimmung.

Damit löste die Landesregierung den Verfassungsauftrag aus Artikel 5a unser Landesverfassung ein, der die Würde der pflege- und hilfebedürftigen Menschen unter besonderen Schutz der ganzen Gesellschaft stellte. Das „PflegeNotTelefon“ ist als Krisentelefon somit gesetzlich abgesichert. Trotz unbürokratischerer Regelungen zur Kontrolle der Einrichtungen bleibt es jedoch im Regelfall bei regelmäßigen Besichtigungen der Einrichtungen.